Neu: Gottesdienste unter Anwendung der 2G-Regel

Hinweise zu unseren Gottesdiensten
ab dem
27. November 2021

Für alle Sonntagsgottesdienste im Erzbistum gilt grundsätzlich die Verpflichtung zur Einhaltung der 2G-Regelung. Zugang zu den Gottesdiensten erhalten damit nur geimpfte und genesene Personen sowie Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, und Personen unter 18 Jahren mit einem aktuellen Negativtest. Bei Schülern unter 18 Jahren gilt außerhalb der Ferien der Schülerausweis als Nachweis für regelmäßige Tests.

Sonntags wird ein Gottesdienst in der Pfarrei unter 3G-Bedingungen gefeiert: 11:00 Uhr in St. Clara. Diesen Gottesdienst dürfen auch getestete Personen mitfeiern. Für die Feiertage wird den Vermeldungen und Gottesdienstplänen zu entnehmen sein, welcher Gottesdienst dies ist.

Die Werktagsgottesdienste werden unter der 3G-Regelung gefeiert.

Die entsprechenden Nachweise müssen am Eingang zur Kirche vorgelegt werden.

Es gilt das Schutzkonzept für die Feier von Gottesdiensten im Erzbistum Berlin. Es kann unter https://www.erzbistumberlin.de/wir-sind/corona/ nachgelesen werden.

Die Dokumentation der Anwesenden ist auch für gottesdienstliche Veranstaltungen weiterhin vorgeschrieben.

Alle Mitfeiernden tragen eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung. Weil in den Gottesdiensten gesungen wird, gilt diese Verpflichtung auch am Sitzplatz. Bitte achten Sie auch weiterhin auf genügend Abstand zu Angehörigen anderer Haushalte, auch wenn es keine Abstandspflicht in Berlin gibt.

Alle übrigen Veranstaltungen werden – wenn überhaupt – unter Einhaltung der 2G-Regel durchgeführt.

Änderungen können sich auch kurzfristig ergeben. Bitte achten Sie daher auf die aktuellen Informationen auf unseren Internetseiten und in den Aushängen.

 

Ihr Pastoralteam

Stand: 26.11.2021